Durchführungsverordnung

Die staatliche Anerkennung und Erlaubnis zur Durchführung von Waffensachkundelehrgängen mit anschließender Prüfung, setzen die Genehmigung eines fachlichen Ausbildungskonzepts voraus, dass von der zuständigen Behörde geprüft wird. Darüber hinaus ist die behördliche Durchführungsverordnung einzuhalten. Geschieht dies nicht, kann das Zertifikat auch rückwirkend aberkannt werden.

Auszug aus den Inhalten (Saarland)

SAARSCHUTZ Ausbildung Waffensachkunde im Saarland
  • Der Lehrgangsleiter und die Dozenten müssen über eine geeignete Ausbildung verfügen.
  • Der Dozent für Rechtsthemen muss mindestens über das erste juristische Staatsexamen verfügen.
  • Der Dozent für die Ausbildung im Umgang mit der Waffe, im Umgang mit Munition und für die Schießausbildung zuständig ist, muss selbst Schießausbilder oder Schießsportleiter sein.
  • Die Lehrgänge für Berufswaffenträger müssen mindesten 32 Unterrichtseinheiten (vier Tage). Hinzu kommen die theoretischen und praktischen Prüfungen.
  • Die Lehrgänge für Sportschützen müssen mindesten 16 Unterrichtseinheiten (zwei Tage). Hinzu kommen die theoretischen und praktischen Prüfungen.
  • Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 12 Teilnehmer
  • Bei der theoretischen Prüfung müssen von den Prüfungsteilnehmern 40 Fragen innerhalb von zwei Stunden schriftlich beantwortet werden. 20 dieser Fragen werden in Form eines Multiple-Choise-Testes abgefragt und die restlichen 20 Fragen müssen in freier Formulierung beantwortet werden. Die Prüfung hat bestanden, wer mindestens je 60 % der maximal erreichbaren Punktzahl in der schriftlichen und praktischen Prüfung, sowie eine Mindestleistung in der praktischen Schießausbildung von 80 % (Bewachungsgewerbe/Waffenscheininhaber), erreicht hat.